Erneuerbare Energien I



Neue Pflichten für Häuslebauer

Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen Neubauten ab 1.1.2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Infos: www.zukunft-haus.info



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